Corona Newsticker

Schulbetrieb nach Weihnachtsferien

10.1.-28.1.2022: „Sicherheitsphase“ an Schulen
Stand: 07.01.20227-Tages-InzidenzICU-Auslastung§Neuinfektionen°Vollimmunisiert*
Wien638,313,70%2.42369,41%
Österreich490,612,90%8.78670,51%
§mit Covid-19 belegt | °Morgenmeldung | *vollimmunisierte Menschen (mit aktivem Impfzertifikat) der Gesamtbevölkerung
Quelle: ORF, AGES, Gesundheitsministerium

Die sogenannte „Sicherheitsphase“ an österreichischen Schulen wurde bis zum 28. Jänner verlängert; in dieser gelten dieselben Regeln, wie wir sie schon länger kennen (3x/Woche ein Coronatest [ab 17.1. in allen Bundesländern 2x davon PCR-Test] & durchgehende Maskenplicht). Das Fernbleiben vom Unterricht in dieser Zeit ist möglich.

„Ganz wichtig wird sein, dass die Kinder auch am Wochenende noch einmal getestet werden, dass sie spätestens am Sonntag einen Test machen. Sie werden am Montag dann auch wieder getestet. Wir werden sehen, wie sich die Zahlen entwickeln. Wir wollen aber einmal hoffen, dass sie nicht sehr hoch sein werden.“

Martin Polaschek (Bildungsminister ÖVP)
Ö1 Morgenjournal (5.1.22)

Idealerweise sollten sich alle Personen, die am Montag in die Schule gehen, ein gültiges negatives PCR-Test-Ergebnis mitnehmen. Am Montag selbst soll dann wie gewohnt in der Früh zu Hause (ein weiterer) PCR-Test sowie in der ersten Stunde ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Zusätzlich wird am Dienstag nochmals ein Antigen-Schnelltest durchgeführt.

Sa, 8.1.So, 9.1.Mo, 10.1.Di, 11.1.Mi, 12.1.Do, 13.1.Fr, 14.1.
PCR
.

Antigen
PCR
Antigen

Antigen
PCR
.
Testprogramm in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien (Wien)

„Nicht nur am Montag steht ein Test auf dem Programm, auch am Dienstag werde ein Antigen-Test durchgeführt, hieß es aus dem Bildungsministerium.“

ORF (7.1.21)

Neue Maßnahmen

Am 6. Jänner wurde eine Pressekonferenz zur Omikron-Maßnahmen abgehalten. Die wesentliche Punkte sind:
Zusätzlich wichtig für Schulen aus dem Erlass des BMBWF vom 7.Jänner:

  • ab 8. Jänner: Keine Unterscheidung zwischen K1- und K2-Personen; alle werden als „Kontaktperson“ eingestuft, außer wenn man dreifach geimpft ist (od. doppelt für ≥11-Jährige) oder wenn alle eine FFP2-Maske getragen haben. Freitesten (auch infizierte Person) nach fünf Tagen möglich.
    Dies gilt auch an den Schulen. Das heißt auch, dass es an Schulen weniger Personen in Quarantäne geben wird. Quarantäneregeln
  • ab 11. Jänner: FFP2-Maskenplicht, wenn 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, auch im Freien.
    Im Freien herrscht keine Maskenpflicht; z.B.: im Schulhof od. beim Sportunterricht im Freien, es sollte aber auf den Abstand geachtet werden.
  • Schärfere 2G-Kontrollen – 2G-Nachweis immer bereithalten

Testpass ab 10. Jänner

Quelle: abgerufen am 7.1.22 BMBWF; Erlass des BMBWF 2022-0.011.043 vom 7. Jänner 2022 (pdf); Informationen zum Coronavirus – Infos zum Coronavirus (wien.gv.at); Corona-Testpass (bmbwf.gv.at); ORF (7.1.21)

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