Kurzer Überblick
+++Fortlaufende Testungen+++Maskenplicht am Gang+++ |
Stand: 27.02.2022 | 7-Tages-Inzidenz | ICU-Auslastung§ | Neuinfektionen° | Vollimmunisiert* |
Wien | 1.906 | 12,27% | 4.082 | 68,95% |
Österreich | 2.113,9 | 9,40% | 23.274 | 69,90% |
Quelle: ORF, AGES, Gesundheitsministerium
Kurzer Überblick, was in den nächsten Wochen an Schulen gilt:
Seit 21.02.2022 gilt keine Maskenplicht am Sitzplatz mehr. Ab 28.02.2022 gilt die Maskenplicht dann nur noch auf dem Gang bzw. außerhalb der Klassenräume. Wenn man sich in der Klasse bewegt, ist dies auch ohne Maske erlaubt.
Seit 21.02.2022 sind auch wieder Schulveranstaltungen erlaubt. Genügend Antigentests sollen bei mehrtägigen Reisen mitgenommen werden.
Ab 05.03.2022 gilt für geimpftes und genesenes Lehr- & Verwaltungspersonal und externe Personen keine FFP2-Maskenpflicht in den Klassenräumen (& Lehrerzimmer).
Testungen bleiben „für Schüler/innen bis auf Weiteres aufrecht“1.
Eine Ausnahme bilden genesene Personen, die in den letzten 60 Tagen positiv getestet worden sind.
Ab 28.02.2022 wird eine Klasse bei zwei Fällen nicht ins DL geschickt. (In Wien gilt dies schon seit 21.02.2022). Nur positiv Getestete und Kontaktpersonen müssen zu Hause bleiben. Ob eine Klasse ins DL geschickt wird, entscheidet die Gesundheitsbehörde.
Ab 28.02.2022 ist auch das Fernbleiben vom Unterricht nur noch mit ärztlichem Attest möglich.
Für externe Personen gilt die 3-G-Regel.
Quelle: 1Erlass des BMBWF 2022-0.139.182 vom 24. Februar 2022